Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 09.01.2012 - 5 W 737/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,6259
OLG Koblenz, 09.01.2012 - 5 W 737/11 (https://dejure.org/2012,6259)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 09.01.2012 - 5 W 737/11 (https://dejure.org/2012,6259)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 09. Januar 2012 - 5 W 737/11 (https://dejure.org/2012,6259)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,6259) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abgabe eines persönlich erstellten Schriftsatzes als Erklärung zum Verfahrensbeitritt i.R.e. selbstständigen Beweisverfahrens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 78 Abs. 1 S. 1; ZPO § 486 Abs. 4
    Abgabe eines persönlich erstellten Schriftsatzes als Erklärung zum Verfahrensbeitritt i.R.e. selbstständigen Beweisverfahrens

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Beitritt unterliegt dem Anwaltszwang!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Selbständiges Beweisverfahren: Beitritt unterliegt dem Anwaltszwang! (IBR 2012, 366)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 05.12.1996 - VII ZR 108/95

    Zulässigkeit und Rechtswirkungen der Streitverkündung im selbständigen

    Auszug aus OLG Koblenz, 09.01.2012 - 5 W 737/11
    Das Landgericht hat die - ihrer Natur nach statthafte (BGHZ 134, 190 ) - Beitrittserklärung vom 17.11.2011 (Eingangsdatum bei Gericht) zu Recht als unzulässig zurückgewiesen, weil sie ohne Heranziehung eines anwaltlichen Vertreters abgegeben wurde.
  • BGH, 30.10.1959 - V ZR 204/57

    Streitwert der Nebenintervention

    Auszug aus OLG Koblenz, 09.01.2012 - 5 W 737/11
    Beschwerdewert nach Maßgabe des Beweisverfahrenswerts (BGHZ 31, 144): 20.000 EUR.
  • BGH, 04.10.1990 - IX ZB 78/90

    Wiedereinsetzung bei Versäumung des Beitritts vor Rechtskraft des Urteils

    Auszug aus OLG Koblenz, 09.01.2012 - 5 W 737/11
    Deshalb ist der Beitritt eines Streitverkündeten vor den Landgerichten aufgrund einer persönlichen Erklärung in Beweisverfahren ebenso wenig möglich, wie er in anderen Verfahren auf diese Weise erfolgen kann (vgl. dazu BGH NJW 1991, 229 ; Bork in Stein/Jonas, ZPO , 22. Aufl., § 70 Rn. 1).
  • OLG Nürnberg, 10.02.2011 - 13 W 139/11

    Selbstständiges Beweisverfahren: Anwaltszwang für den Streithelfer vor dem

    Auszug aus OLG Koblenz, 09.01.2012 - 5 W 737/11
    Die Auffassung, § 486 Abs. 4 ZPO gelte für bei den Landgerichten anhängige Beweisverfahren auch in deren weiterem Verlauf, mithin gleichermaßen für eine Nebenintervention (OLG Nürnberg NJW 2011, 1613; OLG Stuttgart WuM 2011, 640; vgl. auch OLG-R Celle 2002, 129 und OLG Frankfurt MDR 1999, 1223), hat keine tragfähige Grundlage.
  • OLG Koblenz, 12.06.2007 - 5 W 430/07

    Anwaltszwang für den Beitritt des Streitverkündungsempfängers zu einem

    Auszug aus OLG Koblenz, 09.01.2012 - 5 W 737/11
    Die Freistellung vom Anwaltszwang betrifft jedoch nur die Einleitung des Verfahrens, nicht aber dessen weiteren Betrieb (Senat, OLG-R Koblenz 2007, 953; Herget in Zöller, ZPO , 29. Aufl., vor § 485 Rn. 3; Hüßtege in Thomas/Putzo, ZPO , 32. Aufl., § 78 Rn. 14; von Mettenheim in Münchener Kommentar, ZPO , 3. Aufl., § 78 Rn. 74; Weth in Musielak, ZPO , 8. Aufl., § 78 Rn. 25) und damit auch nicht die spätere Beteiligung Dritter.
  • OLG Stuttgart, 06.10.2011 - 10 W 38/11

    Selbstständiges Beweisverfahren vor dem Landgericht: Anwaltszwang für den

    Auszug aus OLG Koblenz, 09.01.2012 - 5 W 737/11
    Die Auffassung, § 486 Abs. 4 ZPO gelte für bei den Landgerichten anhängige Beweisverfahren auch in deren weiterem Verlauf, mithin gleichermaßen für eine Nebenintervention (OLG Nürnberg NJW 2011, 1613; OLG Stuttgart WuM 2011, 640; vgl. auch OLG-R Celle 2002, 129 und OLG Frankfurt MDR 1999, 1223), hat keine tragfähige Grundlage.
  • OLG Frankfurt, 06.07.1999 - 22 W 59/98

    Kostentragungspflicht des Antragstellers bei Antragsrücknahme L

    Auszug aus OLG Koblenz, 09.01.2012 - 5 W 737/11
    Die Auffassung, § 486 Abs. 4 ZPO gelte für bei den Landgerichten anhängige Beweisverfahren auch in deren weiterem Verlauf, mithin gleichermaßen für eine Nebenintervention (OLG Nürnberg NJW 2011, 1613; OLG Stuttgart WuM 2011, 640; vgl. auch OLG-R Celle 2002, 129 und OLG Frankfurt MDR 1999, 1223), hat keine tragfähige Grundlage.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht